ErwGr. 9

REG_2020_972 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen

Angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf Unternehmen und mit Blick auf die Kohärenz mit der allgemeinen politischen Reaktion der Kommission darauf, insbesondere im Zeitraum 2020-2021, sollte die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 entsprechend geändert werden. Insbesondere Unternehmen, die infolge des COVID-19-Ausbruchs zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden, sollten für einen begrenzten Zeitraum weiterhin auf der Grundlage dieser Verordnung für Beihilfen in Betracht kommen. Wenn Unternehmen aufgrund des COVID-19-Ausbruchs vorübergehend oder auf Dauer Personal abbauen müssen, sollte dies nicht als Verstoß gegen Verpflichtungen gewertet werden, die sie bei Erhalt von Regionalbeihilfen vor dem 31. Dezember 2019 in Bezug auf Standortverlagerungen eingegangen sind. Diese Ausnahmebestimmungen sollten für einen begrenzten Zeitraum — vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 — gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 9 REG_2020_972 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 9 REG_2020_972 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.