ErwGr. 15

REG_2021_100 · zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013

Das Programm sollte auch die Gewinnung von Erkenntnissen und den Austausch von Erfahrungen umfassen. In Koordination und unter Ausnutzung von Synergieeffekten mit dem Unionsprogramm für Stilllegungstätigkeiten in Litauen sollten die im Rahmen dieses Programms gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bezüglich des Stilllegungsprozesses im Nuklearbereich in der Union verbreitet werden, da diese Maßnahmen mit dem größten europäischen Mehrwert verbunden sind und zur Sicherheit der Arbeitskräfte und der Öffentlichkeit insgesamt sowie zum Umweltschutz beitragen. Der Umfang, das Verfahren und die wirtschaftlichen Aspekte der Zusammenarbeit sollten im mehrjährigen Arbeitsprogramm im Einzelnen festgelegt werden und könnten auch Gegenstand von Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und/oder mit der Kommission sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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