ErwGr. 21

REG_2021_100 · zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013

Tätigkeiten im Rahmen des Kosloduj-Programms und des Bohunice-Programms sollten gemeinsam von der Union und Bulgarien bzw. der Slowakei finanziert werden, im Einklang mit der im Rahmen der Vorgängerprogramme angewandten Kofinanzierungspraxis.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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