ErwGr. 13

REG_2021_101 · zur Festlegung eines Hilfsprogramms für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1369/2013

Bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina sollte das beste verfügbare technische Know-how genutzt werden, wobei Art und technische Merkmale der stillzulegenden Anlagen angemessen berücksichtigt werden sollten, um die Sicherheit und eine größtmögliche Effizienz zu gewährleisten und somit international bewährte Verfahren zu berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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