Art. 1 – Gegenstand

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Mit dieser Verordnung wird der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) eingerichtet, der zwei Komponenten umfasst: die Komponente mit geteilter Mittelverwaltung (im Folgenden „ESF+-Komponente mit geteilter Mittelverwaltung“) und die Komponente Beschäftigung und soziale Innovation (im Folgenden „EaSI-Komponente“).
In dieser Verordnung werden die Ziele des ESF+, seine Mittelausstattung für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Arten des Haushaltsvollzugs sowie die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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