ErwGr. 34

REG_2021_1058 · über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds

Der EFRE sollte dazu beitragen, die größten regionalen Ungleichgewichte in der Union auszugleichen und die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen sowie den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete auszugleichen, einschließlich der Regionen, die aufgrund der Verpflichtungen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes vor besonderen Herausforderungen stehen, und sollte dadurch die regionale Resilienz fördern. Die EFRE-Unterstützung für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ sollte daher auf wichtige Unionsprioritäten gemäß den in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten politischen Zielen konzentriert werden. Somit sollte die EFRE-Unterstützung auf die politischen Ziele eines wettbewerbsfähigeren und intelligenteren Europas durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität sowie eines grüneren, CO2-armen Übergangs zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität ausgerichtet sein. Mittel, die für die nachhaltige städtische Mobilität und Breitbandinvestitionen aufgewendet werden, könnten bei der Berechnung der Einhaltung der Anforderungen an die thematische Konzentration teilweise berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren Partnerschaftsvereinbarungen entscheiden, ob sie die Anforderungen an die thematische Konzentration während des gesamten Programmplanungszeitraums auf Ebene der Regionenkategorie oder auf nationaler Ebene einhalten. Die thematische Konzentration auf nationaler Ebene sollte von drei gemäß dem jeweiligen Bruttonationaleinkommen eingeteilten Gruppen von Mitgliedstaaten verwirklicht werden und sollte eine gewisse Flexibilität auf Ebene der Einzelprogramme ermöglichen. Da die Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds auch zur thematischen Konzentration beitragen könnte, sollten die Bedingungen für einen solchen Beitrag festgelegt werden. Darüber hinaus sollte die Methodik zur Einstufung der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der besonderen Lage der Gebiete in äußerster Randlage und der nördlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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