ErwGr. 36

REG_2021_1059 · über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)

Die im Programmplanungszeitraum 2014-2020 gewonnenen Erfahrungen mit großen Infrastrukturprojekten bei Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des durch die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (17) eingerichteten Europäischen Nachbarschaftsinstruments haben gezeigt, dass die Verfahren vereinfacht werden sollten. Die Kommission sollte sich jedoch bestimmte Rechte bezüglich der Auswahl solcher Projekte vorbehalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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