ErwGr. 1

REG_2021_1119 · zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)

Der Klimawandel stellt eine existenzielle Bedrohung dar, die eine ehrgeizigere Zielsetzung und verstärkte Klimaschutzmaßnahmen durch die Union und die Mitgliedstaaten erfordert. Die Union hat zugesagt, sich verstärkt um die Bekämpfung des Klimawandels und die Umsetzung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) (4) zu bemühen, und zwar auf der Grundlage ihrer Prinzipien und der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse im Kontext des langfristigen Temperaturziels des Übereinkommens von Paris.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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