Anhang III – SPEZIFISCHE BEIHILFEHÖCHSTSÄTZE IM RAHMEN DER GETEILTEN MITTELVERWALTUNG

REG_2021_1139 · über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004

ZEILENNUMMER SPEZIFISCHE VORHABENSKATEGORIE BEIHILFEHÖCHSTSATZ
1 Nach den Artikeln 17, 18 und 19 unterstützte Vorhaben 40 %
2 Folgende Vorhaben zur Umsetzung der Pflicht zur Anlandung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013:
— Vorhaben zur Verbesserung der Größen- oder Artenselektivität von Fanggerät; 100 %
— Vorhaben zur Verbesserung der Größen- oder Artenselektivität von Fanggerät;
— Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, Auktionshallen, Anlandestellen und Fischereischutzhäfen zur Erleichterung der Anlandung und Lagerung unerwünschter Fänge; 75 %
— Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, Auktionshallen, Anlandestellen und Fischereischutzhäfen zur Erleichterung der Anlandung und Lagerung unerwünschter Fänge;
— Vorhaben zur Vereinfachung der Vermarktung von angelandeten unerwünschten Fängen aus kommerziell genutzten Beständen im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 75 %
— Vorhaben zur Vereinfachung der Vermarktung von angelandeten unerwünschten Fängen aus kommerziell genutzten Beständen im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
3 Vorhaben mit dem Ziel der Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen, mit Ausnahme der nach Artikel 19 unterstützten Vorhaben 75 %
4 Vorhaben in Gebieten in äußerster Randlage 85 %
5 Vorhaben auf griechischen Inseln in Randlage und auf den kroatischen Inseln Dugi Otok, Vis, Mljet und Lastovo 85 %
6 Nach Artikel 22 unterstützte Vorhaben 85 %
7 Vorhaben mit Bezug zur kleinen Küstenfischerei 100 %
8 Vorhaben, bei denen der Begünstigte eine öffentliche Stelle oder ein Unternehmen ist, das gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, sofern die Unterstützung für die Erbringung solcher Dienstleistungen gewährt wird 100 %
9 Vorhaben mit Bezug zu den Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 39 100 %
10 Nach den Artikeln 23 und 25 und im Rahmen von Priorität 4 unterstützte Vorhaben 100 %
11 Vorhaben in Zusammenhang mit der Gestaltung, Entwicklung, Überwachung, Bewertung und Verwaltung transparenter Systeme für den Austausch von Fangmöglichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 100 %
12 Vorhaben im Zusammenhang mit den laufenden Kosten lokaler Aktionsgruppen 100 %
13 Nach Artikel 30 unterstützte Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: i) Sie sind von kollektivem Interesse; ii) sie haben einen kollektiven Begünstigten; oder iii) sie weisen, gegebenenfalls auf lokaler Ebene, innovative Aspekte auf, und gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen 100 %
i)Sie sind von kollektivem Interesse;
ii)sie haben einen kollektiven Begünstigten; oder
iii) sie weisen, gegebenenfalls auf lokaler Ebene, innovative Aspekte auf, und gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen
14 Vorhaben, die nicht unter Zeile 13 fallen und alle der folgenden Kriterien erfüllen: i) Sie sind von kollektivem Interesse; ii) sie haben einen kollektiven Begünstigten; iii) sie weisen innovative Aspekte auf oder gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen 100 %
i)Sie sind von kollektivem Interesse;
ii)sie haben einen kollektiven Begünstigten;
iii) sie weisen innovative Aspekte auf oder gewährleisten den Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Ergebnissen
15 Vorhaben, die von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden durchgeführt werden 75 %
16 Finanzierungsinstrumente mit Ausnahme von Finanzierungsinstrumenten im Zusammenhang mit den in Zeile 1 genannten Vorhaben 100 %
17 von KMU umgesetzte Vorhaben zur Förderung nachhaltiger Aquakultur 60 %
18 Vorhaben zur Förderung innovativer Fischereierzeugnisse, -verfahren oder -ausrüstung 75 %
19 Vorhaben, die von Zusammenschlüssen von Fischern oder anderen kollektiven Begünstigten durchgeführt werden 60 %

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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