ErwGr. 27

REG_2021_1139 · über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004

Der Erfolg der GFP hängt von der Verfügbarkeit wissenschaftlicher Gutachten für die Bewirtschaftung der Fischereien und somit von der Verfügbarkeit von Fischereidaten ab. Angesichts der Herausforderungen und Kosten, die mit der Beschaffung zuverlässiger und vollständiger Daten verbunden sind, müssen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erhebung und Verarbeitung von Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) unterstützt und Beiträge zu den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten geleistet werden. Diese Unterstützung sollte Synergien mit der Erhebung und Verarbeitung anderer Arten von Meeresdaten ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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