ErwGr. 38

REG_2021_1139 · über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004

Fischerei und Aquakultur tragen zur Ernährungssicherheit und zur Ernährung bei. Die Union führt derzeit jedoch schätzungsweise mehr als 60 % ihrer Fischereierzeugnisse ein und ist daher in hohem Maße von Drittländern abhängig. Eine große Herausforderung besteht darin, den Verzehr von in der Union erzeugtem Fischprotein zu fördern, das hohen Qualitätsstandards entspricht und den Verbrauchern zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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