ErwGr. 19

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Um die Verwaltung der Außengrenzen zu verbessern, legales Reisen zu erleichtern, zur Verhütung und Bekämpfung irregulärer Grenzübertritte, zur Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik und zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union beizutragen, sollte mit dem Instrument zudem auch die Entwicklung von IT-Großsystemen gemäß dem Unionsrecht auf dem Gebiet der Grenzverwaltung gefördert werden. Ferner sollte es die mit den Verordnungen (EU) 2019/817 (12) und (EU) 2019/818 (13) des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Umsetzung der Interoperabilität zwischen den Informationssystemen der Union, nämlich dem mit der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) eingerichteten Einreise-/Ausreisesystem (EES), dem mit der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 eingerichteten Visa-Informationssystem (VIS), dem mit der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) eingerichteten Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), dem mit der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) eingerichteten Eurodac, dem mit den Verordnungen (EU) 2018/1860 (17), (EU) 2018/1861 (18) und (EU) 2018/1862 (19) des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Schengener Informationssystem (SIS) und dem mit der Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) eingerichteten zentralisierten System für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen (ECRIS-TCN) in den Mitgliedstaaten fördern, damit diese Informationssysteme der Union und ihre Daten sich ergänzen. Das Instrument sollte im Anschluss an die Umsetzung der Interoperabilitätskomponenten auf zentraler Ebene, d. h. des Europäischen Suchportals (ESP), eines gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten (gemeinsamer BMS), eines gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR) und eines Detektors für Mehrfachidentitäten (MID) zu den erforderlichen Entwicklungen auf nationaler Ebene beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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