ErwGr. 43

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Diese Verordnung sollte die Zuweisung von Ausgangsbeträgen an die Programme der Mitgliedstaaten regeln, die aus den in Anhang I festgelegten Beträgen bestehen und aus einem Betrag, der auf der Grundlage der Kriterien nach dem genannten Anhang berechnet wurde und die die Länge und die Risikoeinstufungen der Abschnitte der Land- und Seegrenzen, das Arbeitsaufkommen an den Flughäfen und in den Konsulaten sowie die Zahl der Konsulate widerspiegeln. Angesichts der besonderen Bedürfnisse derjenigen Mitgliedstaaten, in denen in den Jahren 2018 und 2019 die meisten Asylanträge pro Kopf gestellt wurden, sollten die Pauschalbeträge für Zypern, Malta und Griechenland erhöht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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