ErwGr. 51

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Um die Fähigkeit der Union zur unmittelbaren Reaktion auf dringenden und spezifischen Bedarf in einer Notlage — wie etwa einen großen oder unverhältnismäßigen Zustrom von Drittstaatsangehörigen insbesondere an den Grenzabschnitten, an denen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896 ein hohes oder kritisches Risiko festgestellt wurde oder in Situationen, in denen unmittelbares Handeln an den Außengrenzen begründet ist — zu stärken, sollte gemäß dem in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Rahmen Soforthilfe geleistet werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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