ErwGr. 14

REG_2021_1150 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems

Für Zypern und Kroatien stellt diese Verordnung einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 beziehungsweise des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2011 dar. In Bezug auf Kroatien muss diese Verordnung in Verbindung mit dem Beschluss (EU) 2017/733 des Rates (12) gelesen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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