ErwGr. 8

REG_2021_1150 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems

ETIAS-Reisegenehmigungen können aufgehoben werden, nachdem neue Ausschreibungen zur Verweigerung der Einreise und des Aufenthalts oder neue Ausschreibungen zu einem Reisedokument, das als verloren, gestohlen, unterschlagen oder für ungültig erklärt gemeldet ist, in das SIS eingegeben wurden. Damit das ETIAS-Zentralsystem vom SIS automatisch über solche neuen Ausschreibungen unterrichtet wird, sollte ein automatisiertes Verfahren zwischen dem SIS und dem ETIAS eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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