ErwGr. 4

REG_2021_1151 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems

Die vorliegende Verordnung, gemeinsam mit den Verordnungen (EU) 2021/1150 (3) und (EU) 2021/1152 (4), regelt die Herstellung der Interoperabilität zwischen dem ETIAS-Informationssystem einerseits und anderen EU-Informationssystemen und den Europol-Daten andererseits sowie die Bedingungen für die Abfrage von in anderen EU-Informationssystemen gespeicherten Daten und von Europol-Daten durch das ETIAS zur automatisierten Ermittlung von Treffern. Daher müssen die Verordnungen (EU) 2019/816 (5) und (EU) 2019/818 (6) des Europäischen Parlaments und des Rates geändert werden‚ um das ETIAS-Zentralsystem mit den anderen EU-Informationssystemen und den Europol-Daten zu verbinden und die Daten festzulegen, die zwischen diesen EU-Informationssystemen und den Europol-Daten übermittelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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