Art. 3 – Ziele

REG_2021_1153 · zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014

(1)Die allgemeinen Ziele der CEF bestehen darin, die transeuropäischen Netze in den Sektoren Verkehr, Energie und Digitales aufzubauen, auszubauen, zu modernisieren und zu vollenden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien zu erleichtern, und dabei zugleich die langfristigen Dekarbonisierungsverpflichtungen und die Ziele der Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, des territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts sowie des Zugangs zum Binnenmarkt und Integration des Binnenmarkts zu berücksichtigen, wobei es insbesondere um die Erleichterung von Synergien zwischen den Sektoren Verkehr, Energie und Digitales geht.
(2)Die spezifischen Ziele der CEF sind: a) im Verkehrssektor: i) ein Beitrag zur Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf effiziente, miteinander verbundene und multimodale Netze und Infrastrukturen für eine intelligente, interoperable, nachhaltige, inklusive, barrierefreie, sichere und geschützte Mobilität im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013; und ii) eine Anpassung des TEN-V an die Doppelnutzung der Verkehrsinfrastruktur im Hinblick auf die Verbesserung der zivilen wie auch militärischen Mobilität; b) im Energiesektor: i) ein Beitrag zur Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die weitere Integration eines effizienten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkts, die grenz- und sektorübergreifende Interoperabilität der Netze, die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Förderung der Energieeffizienz und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit; und ii) die Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Energie einschließlich der erneuerbaren Energien; c) im Digitalsektor: ein Beitrag zur Entwicklung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die Einführung von und Zugang zu sicheren und geschützten digitalen Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Systemen, und zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit und der Kapazität digitaler Backbone-Netze in den Gebieten der Union durch deren Anbindung an benachbarte Gebiete sowie zur Digitalisierung der Verkehrs- und Energienetze.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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