ErwGr. 57

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Um ein innovatives, wettbewerbsfähiges und weithin anerkanntes europäisches Ökosystem für Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik in ganz Europa zu festigen, sollte das Gemeinsame Unternehmen die Beschaffungs- und Förderinstrumente in angemessener Weise nutzen, darunter die gemeinsame Auftragsvergabe, die vorkommerzielle Auftragsvergabe sowie die öffentliche Beschaffung innovativer Lösungen. Ziel ist es, Verknüpfungen zwischen den in erster Linie in der Union entwickelten Technologien, der Mitgestaltung der Nutzer und der Anschaffung von neuartigen Hochleistungsrechen- und Quanteninformatiksystemen von Weltrang zu schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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