ErwGr. 3

REG_2021_1175 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Polyolen in bestimmten brennwertverminderten Süßwaren

Am 18. Dezember 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung von Polyolen zur Verwendung als Süßungsmittel in brennwertverminderten Süßwaren mit hartem Überzug (Bonbons und Lutscher), mit süßem Überzug (Kaubonbons, Fruchtgummis, Schaumzuckerwaren/Marshmallows), Lakritz, Nugat und Marzipan, stark aromatisierten Rachenerfrischungspastillen und Kleinstsüßwaren zur Atemerfrischung gestellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission diesen Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 3 REG_2021_1175 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 3 REG_2021_1175 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.