Art. 19a – Beihilfen für Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (‚CLLD‘) bzw. Projekten operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (‚EIP‘) ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ teilnehmen
REG_2021_1237 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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