Art. 9

REG_2021_1275 · über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon

Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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