Die folgende Liste der zentralen Leistungsindikatoren dient der besseren Messung des Fortschritts und gegebenenfalls der Bereitschaft der in Anhang I aufgeführten Begünstigten und des Beitrags der Union zur Verwirklichung der spezifischen Ziele des IPA III:
(1)Zusammengesetzter Indikator ( für die politischen Kriterien (Quelle: Europäische Kommission).1)
(2)Einstellung gegenüber der EU: Prozentsatz der Bevölkerung mit einer positiven allgemeinen Einstellung gegenüber der EU (Quelle: Europäische Kommission/EU-Delegationen).
(3)Zusammengesetzter Indikator für die Anpassung an den Besitzstand der Union (Quelle: Europäische Kommission).
(4)Zusammengesetzter Indikator für die wirtschaftlichen Kriterien (Quelle: Europäische Kommission).
(5)Ausgaben für Sozialschutz in % des BIP (Quelle: Eurostat) und Beschäftigungsquote von Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren und Änderungen des Gini-Koeffizienten eines Begünstigten im Laufe der Zeit (Quelle: Eurostat).
(6)Digitale Kompetenzen (Quelle: Eurostat).
(7)Reibungslose Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (Quelle: Weltbank).
(8)Energieintensität gemessen am Verhältnis Primärenergie/BIP (Quelle: Eurostat). Prozentualer Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch (Quelle: Eurostat).
(9)Menge der mit IPA-III-Unterstützung vermiedenen Treibhausgasemissionen (Tonnen CO 2-Äquivalent) (Quelle: Europäische Kommission). Feinstaubkonzentrationen (PM10) im Vergleich zum Tagesgrenzwert der EU (50 μg/m3); (Quelle: Europäische Umweltagentur).
(10)Fläche der Meeres-, Land- und Süßwasserökosysteme, die a) unter Schutz stehen, b) mit IPA-III-Unterstützung nachhaltig bewirtschaftet werden.
(11)Gutnachbarliche Beziehungen, z. B. Zahl der eingerichteten, formalisierten und umgesetzten grenzübergreifenden Partnerschaften, prozentualer Anteil des intraregionalen Handels am BIP (Quelle: Nationale Statistiken, Regionaler Kooperationsrat), Zahl der Personen, die täglich die Grenze überschreiten, und Zahl der Güterfahrzeuge, die täglich die Grenze überqueren ( (Quelle: Beobachtungsstelle für den Verkehr).2)
Die Indikatoren werden, sofern relevant und möglich, und sofern Daten verfügbar sind, nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt.
(1)Der Indikator umfasst fünf Elemente:
— Arbeitsweise der Justiz
— Korruptionsbekämpfung
— Bekämpfung der organisierten Kriminalität
— Recht auf freie Meinungsäußerung (Bestandteil der Grundrechte)
— Reform der öffentlichen Verwaltung.
(2)Daten hierzu liegen erst ab 2023 vor.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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