ErwGr. 19

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und organisierter Kriminalität sowie Transparenz und gute Regierungsführung auf allen Ebenen und eine Reform der öffentlichen Verwaltung, auch auf den Gebieten Vergabe öffentlicher Aufträge, Wettbewerb und staatliche Beihilfen, zählen nach wie vor zu den größten Herausforderungen und sind eine Grundvoraussetzung für die Annäherung der Begünstigten an die Union sowie für die Vorbereitung auf die uneingeschränkte Übernahme der Verpflichtungen, die aus der Unionsmitgliedschaft erwachsen. Da die in diesen Bereichen angestrebten Reformen längerfristig angelegt sind und eine entsprechende Erfolgsbilanz aufgebaut werden muss, sollten mit der aufgrund dieser Verordnung geleisteten finanziellen Unterstützung diese Angelegenheiten so früh wie möglich in Angriff genommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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