ErwGr. 23

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Die Kommunikationskapazitäten der in Anhang I aufgeführten Begünstigten sollten verbessert werden, um zu gewährleisten, dass die Öffentlichkeit die Werte der Union und die Vorteile und Verpflichtungen einer eventuellen Unionsmitgliedschaft versteht und mitträgt, und um zugleich gegen Desinformation vorzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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