ErwGr. 53

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Die Zuständigkeit des nach dieser Verordnung eingerichteten Ausschusses sollte sich auch auf Rechtsakte und Mittelbindungen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates (23) und der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 sowie auf die Durchführung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates (24) erstrecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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