ErwGr. 28

REG_2021_1755 · zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit

Im Hinblick darauf, die negativen Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaftszweige abzumildern und Verwaltungsengpässe zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten und die Regionen ihre Informationskampagnen darauf ausrichten, den aus der Reserve gezahlten Unionsbeitrag bekannt zu machen und — da Transparenz-, Kommunikations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung für die Sichtbarkeit der Maßnahmen der Union vor Ort sind — die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Die entsprechenden Maßnahmen sollten auf akkuraten und aktualisierten Informationen beruhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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