ErwGr. 1

REG_2021_1814 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 über das Recht der Europäischen Zentralbank, Sanktionen zu verhängen (EZB/2021/46)

Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz sollten Institute über die Methoden unterrichtet sein, welche die EZB für die Berechnung von Sanktionen anwendet, die bei Nichteinhaltung der in der Verordnung (EU) 2021/378 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/1) (2) festgelegten Mindestreservepflicht verhängt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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