Art. 3

REG_2021_1891 · zur Änderung der Anhänge XIV und XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Einfuhr in und der Durchfuhr durch die Union von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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