ErwGr. 2

REG_2021_1929 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Ausfuhr bestimmter organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel, die Material der Kategorie 2 enthalten

Anhang XIV Kapitel V der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Vorschriften für die Ausfuhr von unter anderem verarbeiteter Gülle. Verarbeitete Gülle kann als Bestandteil verwendet werden, um die anschließende Verwendung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel, die Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 2 zu Fütterungszwecken enthalten, auszuschließen. Die Vorschriften für die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle sollten geändert werden, um die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle als Mischkomponente in Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 2 zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 2 REG_2021_1929 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 2 REG_2021_1929 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.