Art. 38 – Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

REG_2021_2085 · zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014

(1)Das gemeinsame Unternehmen kann abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten einsetzen, die keine direkten Bediensteten des gemeinsamen Unternehmens sind. Die Zahl der abgeordneten nationalen Sachverständigen -in Vollzeitäquivalenten — ist den Angaben zu den Personalressourcen nach Artikel 37 Absatz 2 hinzuzufügen; dabei ist der jährliche Haushaltsplan des betreffenden gemeinsamen Unternehmens einzuhalten.
(2)Der Verwaltungsrat des betreffenden gemeinsamen Unternehmens erlässt einen Beschluss zur Festlegung der Regeln für die Abordnung nationaler Sachverständiger an das gemeinsame Unternehmen und für die Beschäftigung von Praktikanten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 REG_2021_2085 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 38 REG_2021_2085 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.