ErwGr. 54

REG_2021_2085 · zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014

Das Interesse an Wasserstoff hat in den letzten fünf Jahren stark zugenommen und alle Mitgliedstaaten haben das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Übereinkommen von Paris) auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21) unterzeichnet und ratifiziert. Der europäische Grüne Deal zielt darauf ab, den Übergang der Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu vollziehen, in der es spätestens bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr geben soll. Zu den prioritären Bereichen gehören sauberer Wasserstoff, Brennstoffzellen, andere alternative Kraftstoffe und Energiespeicherung. Wasserstoff spielt in den Mitteilungen der Kommission „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ und „Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ vom 8. Juli 2020 sowie bei der Gründung der europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff, die alle Interessenträger zusammenbringt, eine wichtige Rolle, um den Technologiebedarf, die Investitionsmöglichkeiten und die regulatorischen Hindernisse für den Aufbau eines Ökosystems für sauberen Wasserstoff in der Union zu ermitteln und so dazu beizutragen, dass die derzeitige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die Treibhausgasemissionen der einschlägigen Sektoren verringert werden können. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff kann die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Ergebnisse aus Forschung und Innovation (im Folgenden „FuI“) von Rahmenstrukturen für Investitionen wie der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff und Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest, im Folgenden „IPCEI“) zu Wasserstoff aufgegriffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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