Art. 104 – GAP-Strategiepläne

REG_2021_2115 · mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

(1)Die Mitgliedstaaten erstellen nach Maßgabe dieser Verordnung GAP-Strategiepläne, um die aus dem EGFL und dem ELER finanzierte Unterstützung der Union für die Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 umzusetzen.
(2)Jeder Mitgliedstaat erstellt unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen und institutionellen Bestimmungen einen einzigen GAP-Strategieplan für sein gesamtes Hoheitsgebiet. Werden Elemente des GAP-Strategieplans auf regionaler Ebene erstellt, so gewährleisten die Mitgliedstaaten die Kohärenz und die Übereinstimmung mit den auf nationaler Ebene erstellten Elementen des GAP-Strategieplans. Die auf regionaler Ebene erstellten Elemente kommen in den einschlägigen Abschnitten des GAP-Strategieplans im Sinne von Artikel 107 angemessen zur Geltung.
(3)Auf der Grundlage der SWOT-Analyse gemäß Artikel 115 Absatz 2 sowie einer Bewertung der Bedarfe gemäß Artikel 108 legen die Mitgliedstaaten in den GAP-Strategieplänen eine Interventionsstrategie gemäß Artikel 109 fest, in der quantitative Zielwerte und Etappenziele zur Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 festgesetzt sind. Die Zielwerte werden anhand eines gemeinsamen Satzes von Ergebnisindikatoren gemäß Anhang I festgelegt. Zur Erreichung dieser Zielwerte legen die Mitgliedstaaten Interventionen auf der Grundlage der Interventionskategorien gemäß Titel III fest.
(4)Jeder GAP-Strategieplan deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 ab.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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