ErwGr. 127

REG_2021_2115 · mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Um einen plötzlichen und erheblichen Rückgang der Unterstützung in den Sektoren zu vermeiden, für die im Zeitraum 2015-2022 eine nationale Übergangsbeihilfe gewährt wurde, sollten die Mitgliedstaaten diese Unterstützung unter bestimmten Bedingungen und im Rahmen bestimmter Grenzen weiter gewähren dürfen. Da es sich um eine übergangsweise gewährte Beihilfe handelt, sollte ihre stufenweise Abschaffung fortgesetzt werden, indem die sektorspezifische Finanzausstattung für die Beihilfe von Jahr zu Jahr schrittweise gekürzt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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