ErwGr. 132

REG_2021_2115 · mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Um für Rechtssicherheit zu sorgen, die Rechte der Landwirte zu schützen und ein reibungsloses, kohärentes und effizientes Funktionieren der Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte mit folgendem Gegenstand zu erlassen: Vorschriften, durch die die Zahlungsgewährung von der Verwendung zertifizierten Saatguts bestimmter Hanfsorten abhängig gemacht und das Verfahren für die Auswahl der Hanfsorten und die Überprüfung ihres Tetrahydrocannabinolgehalts festgelegt wird; Vorschriften zur Schaffung einer einheitlichen Grundlage für die Berechnung der Kürzung von Zahlungen im Rahmen der Kappung und Degressivität; Maßnahmen, die verhindern, dass Begünstigte, die die gekoppelte Einkommensstützung erhalten, durch strukturelle Marktungleichgewichte in einem Sektor benachteiligt werden, einschließlich des Beschlusses, dass die gekoppelte Einkommensstützung auf der Grundlage der Erzeugungseinheiten, für die diese Stützung in einem früheren Referenzzeitraum gewährt wurde, bis 2027 weiter gezahlt werden kann; Vorschriften und Bedingungen für die Genehmigung von Flächen und die Zulassung von Sorten im Hinblick auf die kulturspezifische Zahlung für Baumwolle sowie Vorschriften für die Bedingungen der Gewährung dieser Zahlung und den diesbezüglichen Fördervoraussetzungen und Anbaumethoden, Vorschriften bezüglich der Kriterien für die Anerkennung von Branchenverbänden und Vorschriften über Konsequenzen für den Fall, dass ein anerkannter Branchenverband den genannten Kriterien nicht entspricht, sowie Pflichten der Erzeuger.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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