ErwGr. 85

REG_2021_2115 · mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

In der Mitteilung „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ werden der Wissensaustausch und die Ausrichtung auf Innovation als Querschnittsziel der neuen GAP genannt. Die GAP sollte das interaktive Innovationsmodell weiter unterstützen, das die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren stärkt, damit komplementäre Wissensbestände im Hinblick auf die Verbreitung einsatzbereiter Lösungen optimal genutzt werden können. Die landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdienste sollten im Rahmen des AKIS gestärkt werden. Der GAP-Strategieplan sollte Informationen darüber enthalten, wie Berater, Wissenschaftler und das nationale GAP-Netz zusammenarbeiten werden. Jeder Mitgliedstaat bzw. jede Region sollte zur Stärkung seines AKIS und im Einklang mit seinem bzw. ihrem strategischen Ansatz für das AKIS eine Reihe von Maßnahmen finanzieren können, die auf Wissensaustausch und Innovation ausgerichtet sind und Landwirten die Entwicklung betrieblicher Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit ihres Betriebs erleichtern, und kann dafür auf die in dieser Verordnung entwickelten Interventionskategorien zurückgreifen. Darüber hinaus sollte jeder Mitgliedstaat eine Strategie für die Entwicklung und den Einsatz digitaler Technologien aufstellen, in deren Rahmen er darlegt, wie er die Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum voranzubringen gedenkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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