ErwGr. 25

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Neben Vorschusszahlungen muss auch zwischen Zwischenzahlungen und Zahlungen des jeweiligen Restbetrags durch die Kommission an die zugelassenen Zahlstellen unterschieden werden. Es ist auch erforderlich, detaillierte Vorschriften für diese Zahlungen festzulegen. Die Regel der automatischen Aufhebung von Mittelbindungen sollte zu einer beschleunigten Durchführung von Interventionen und zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beitragen. Die Vorschriften für die nationalen Rahmen der Mitgliedstaaten mit regionalen Interventionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 sehen auch ein Instrument vor, mit dem die Mitgliedstaaten den Vollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gewährleisten können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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