ErwGr. 41

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Für die Erstellung der für die Kommission bestimmten Informationen ist so umfassend wie möglich auf Informationstechnologie zurückzugreifen. Die Kommission muss bei ihren Kontrollen uneingeschränkten und unmittelbaren Zugang zu den ausgabenrelevanten Daten sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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