ErwGr. 12

REG_2021_2117 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

Die Weinpolitik der Union hat mit ihrem bestehenden Genehmigungssystem, das seit 2016 die geordnete Zunahme der Rebpflanzungen ermöglicht hat, dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors der Union zu steigern und eine hochwertige Erzeugung zu fördern. Der Weinsektor hat zwar ein Gleichgewicht zwischen der erzeugten Menge, der Qualität, der Nachfrage durch die Verbraucher und den Ausfuhren auf den Weltmarkt erreicht, doch besteht dieses Gleichgewicht noch nicht lange genug oder ist nicht stabil genug, insbesondere im Falle ernster Marktstörungen im Weinsektor. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Gewohnheiten und Lebensweisen der Verbraucher ein kontinuierlicher Rückgang des Weinkonsums in der Union zu beobachten. Infolgedessen droht die Freigabe von Neuanpflanzungen von Reben das bisher erreichte Gleichgewicht zwischen der Versorgungskapazität des Sektors, dem angemessenen Lebensstandard der Erzeuger und den angemessenen Preisen für die Verbraucher langfristig zu gefährden. Dadurch könnten die positiven Entwicklungen gefährdet werden, die durch die Rechtsvorschriften und die Politik der Union in den letzten Jahrzehnten erzielt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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