ErwGr. 19

REG_2021_2280 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels und der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates

Anhang IV der Entschließung Conf. 12.3 zu den Biologischen Proben und ihrem Verwendungszweck wurde ebenfalls geändert, und diese Änderungen sollten in Anhang XI der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 reflektiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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