ErwGr. 3

REG_2021_2283 · zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013

In der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission (1) wurden die Regeln für die Verwaltung der Kontingente festgelegt, wobei der gleiche, kontinuierliche Zugang zu den Kontingenten und die fortlaufende Anwendung der Kontingentszollsätze gewährleistet und die Reihenfolge der Annahme der Anmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr berücksichtigt werden. Die mit dieser Verordnung eröffneten Kontingente sollten von der Kommission und den Mitgliedstaaten entsprechend dieser Regeln verwaltet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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