ErwGr. 8

REG_2021_2283 · zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013

Um eine Unterbrechung der Anwendung der Kontingentsregelung zu vermeiden und die Leitlinien in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten zu befolgen, sollten die Kontingente für die in dieser Verordnung aufgeführten Waren ab dem 1. Januar 2022 gelten. Diese Verordnung sollte daher unverzüglich in Kraft treten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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