Art. 5 – Abwicklungsausschuss der ESMA

REG_2021_23 · über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2015/2365 sowie der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132

(1)Die ESMA setzt nach Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 einen Abwicklungsausschuss (im Folgenden „Abwicklungsausschuss der ESMA“) ein, der die mit der vorliegenden Verordnung auf die ESMA übertragenen Entscheidungen, mit Ausnahme der Entscheidungen nach Artikel 11, vorbereitet. Der Abwicklungsausschuss der ESMA trägt außerdem zur Ausarbeitung und Koordinierung von Abwicklungsplänen bei und entwickelt Methoden für die Abwicklung ausfallender CCP.
(2)Der Abwicklungsausschuss der ESMA setzt sich aus den nach Artikel 3 Absatz 1 benannten Behörden zusammen. Die in Artikel 4 Absatz 2 Ziffern i und v der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 genannten Behörden werden eingeladen, als Beobachter am Abwicklungsausschuss der ESMA teilzunehmen.
(3)Für die Zwecke dieser Verordnung arbeitet die ESMA mit der mit der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (EIOPA) und der EBA im Rahmen des durch Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geschaffenen Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden zusammen.
(4)Für die Zwecke dieser Verordnung stellt die ESMA sicher, dass der Abwicklungsausschuss der ESMA von anderen in der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 genannten Aufgabenbereichen strukturell getrennt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2021_23 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2021_23 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.