ErwGr. 2

REG_2021_23 · über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2015/2365 sowie der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132

Zentrale Gegenparteien (central counterparties — im Folgenden „CCPs“) sind Schlüsselkomponenten der globalen Finanzmärkte; sie treten zwischen die Teilnehmer, fungieren für jeden Verkäufer als Käufer bzw. für jeden Käufer als Verkäufer und spielen eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung von Finanztransaktionen und der Steuerung von Expositionen gegenüber verschiedenen Risiken, mit denen diese Transaktionen behaftet sind. CCPs zentralisieren die Transaktions- und Positionsabwicklung von Gegenparteien, kommen den durch die Transaktionen entstandenen Verpflichtungen nach und benötigen von ihren Mitgliedern angemessene Sicherheiten in Form von Einschusszahlungen und Beiträgen zu Ausfallfonds.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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