Art. 53 – Aufstellung des Haushaltsplans

REG_2021_2303 · über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

(1)Jedes Jahr erstellt der Exekutivdirektor einen Vorentwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das folgende Haushaltsjahr, einschließlich des Stellenplans, und übermittelt ihn dem Verwaltungsrat.
(2)Auf der Grundlage des in Absatz 1 genannten Vorentwurfs des Voranschlags nimmt der Verwaltungsrat einen Entwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Agentur für das folgende Haushaltsjahr an.
(3)Der in Absatz 2 genannte Entwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Agentur wird bis zum 31. Januar jedes Jahres der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
(4)Die Kommission übermittelt den Voranschlag zusammen mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Union der Haushaltsbehörde.
(5)Auf der Grundlage des Voranschlags setzt die Kommission die von ihr als erforderlich erachteten Mittelansätze für den Stellenplan und den Zuschuss aus dem Gesamthaushaltsplan in den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Union ein, den sie nach den Artikeln 313 und 314 AEUV der Haushaltsbehörde vorlegt.
(6)Die Haushaltsbehörde bewilligt die Mittel für den Beitrag der Union zur Agentur.
(7)Die Haushaltsbehörde genehmigt den Stellenplan der Agentur.
(8)Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan der Agentur fest. Der Haushaltsplan wird nach der endgültigen Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Union endgültig. Falls notwendig, wird der Haushaltsplan entsprechend angepasst.
(9)Für Immobilienprojekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Agentur haben, gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 53 REG_2021_2303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 53 REG_2021_2303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.