ErwGr. 16

REG_2021_2303 · über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

Die Agentur sollte dafür Sorge tragen, dass die Informationen über einschlägige Drittstaaten auf Unionsebene strukturierter, aktueller und straffer erstellt werden. Die Agentur sollte einschlägige Informationen sammeln und Berichte mit Länderinformationen erstellen. Zu diesem Zweck sollte die Agentur europäische Netze für Drittstaatsinformationen errichten und verwalten, damit Überschneidungen vermieden werden und Synergien mit nationalen Berichten geschaffen werden. Es ist erforderlich, dass sich die Drittstaatsinformationen unter anderem auf die politische, religiöse und sicherheitsbezogene Lage sowie auf Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und Misshandlungen, in dem betreffenden Drittstaat erstrecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 16 REG_2021_2303 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 16 REG_2021_2303 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.