Anhang II – INDIKATOREN FÜR DIE EVALUIERUNG DES PROGRAMMS

REG_2021_522 · zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014

Programmindikatoren:
1.Vorsorge- und Reaktionsplanung seitens der Union und der Mitgliedstaaten für den Fall schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
2.Zugang zu zentral zugelassenen Arzneimitteln, z. B. Anzahl der bestehenden und neuen Zulassungen für Arzneimittel für seltene Leiden, Arzneimittel für neuartige Therapien, pädiatrische Arzneimittel oder Impfstoffe für den ungedeckten Bedarf
3.Anzahl der Maßnahmen, die dazu beitragen, die vermeidbare Sterblichkeit im Bereich der nicht übertragbaren Krankheiten und die Risikofaktoren zu senken
4.Anzahl der Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und zur Bekämpfung von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich bewährte Verfahren anwenden
5.Anzahl der Mitgliedstaaten, die am europäischen Raum für Gesundheitsdaten teilnehmen
6.Anzahl der Mitgliedstaaten mit verbesserter Vorsorge- und Reaktionsplanung
7.Durchimpfungsrate nach Alter für Krankheiten, die sich durch eine Impfung vermeiden lassen, etwa Masern, Grippe, HPV und COVID-19
8.Index der EU-Laborkapazitäten (EULabCap)
9.Altersstandardisierte Nettoüberlebensrate von fünf Jahren bei Krebserkrankungen bei Kindern nach Krebsart, Alter, Geschlecht und Mitgliedstaat (soweit verfügbar)
10.Abdeckungsgrad der Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Früherkennungsprogrammen für Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs nach Krebsart, Zielgruppe und Mitgliedstaat
11.Prozentsatz der von Krebsregistern erfassten Bevölkerung und Anzahl der Mitgliedstaaten, die Angaben zum Stadium des Gebärmutterhals-, Brust- und Darmkrebses sowie der Krebserkrankung bei einem Kind bei der Diagnose machen
12.Anzahl der Maßnahmen, die sich mit der Prävalenz der wichtigsten chronischen Krankheiten pro Mitgliedstaat nach Krankheit, Geschlecht und Alter befassen
13.Anzahl der Maßnahmen, die sich mit der altersabhängigen Prävalenz von Tabakkonsum befassen, wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
14.Anzahl der Maßnahmen, die sich mit der Prävalenz des schädlichen Konsums von Alkohol befassen, wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter
15.Anzahl der über das Netz der zentralen Anlaufstellen gemeldeten Engpässe bei Arzneimitteln in den Mitgliedstaaten
16.Anzahl der Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Kontinuität der globalen Lieferketten zu erhöhen, und die sich mit der Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern im Zusammenhang mit der Produktion von wesentlichen pharmazeutischen Wirkstoffen und Arzneimitteln in der Union befassen
17.Anzahl der in der Union und in Drittländern durchgeführten Prüfungen zur Gewährleistung guter Herstellungspraxis und guter klinischer Praxis (Unionskontrolle)
18.Verbrauch antimikrobieller Mittel zur systemischen Anwendung (ATC – Gruppe J01) pro Mitgliedstaat
19.Anzahl der an ERN teilnehmenden medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie der Patientinnen und Patienten, die ihre Diagnose von den ERN-Mitgliedern erhalten und von diesen behandelt werden
20.Anzahl der gemeinsam verfassten Berichte über die Bewertung von Gesundheitstechnologien
21.Anzahl der Bewertungen der Auswirkungen von politischen Maßnahmen der Union auf die Gesundheit
22.Anzahl der Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
23.Anzahl der Maßnahmen in Bezug auf Umweltfaktoren, die Gesundheitsrisiken darstellen

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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