ErwGr. 11

REG_2021_522 · zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014

Da die grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schwerwiegender Natur sind, sollten mit dem Programm koordinierte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene unterstützt werden, um verschiedene Aspekte dieser Gefahren zu behandeln. Um die Fähigkeit der Union zur Vorsorge für etwaige künftige Gesundheitskrisen, zur Reaktion darauf und zu ihrer Bewältigung zu stärken, sollten mit dem Programm Maßnahmen unterstützt werden, die im Rahmen der durch den Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (9) geschaffenen Mechanismen und Strukturen und anderer einschlägiger Mechanismen und Strukturen, die in der Mitteilung der Kommission vom 11. November 2020 mit dem Titel „Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion: Die Resilienz der EU gegenüber grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren stärken“ aufgeführt sind, ergriffen werden, wozu auch Maßnahmen zur Stärkung der Vorsorgeplanung und der Reaktionskapazitäten auf nationaler Ebene und Unionsebene, zur Stärkung der Rolle des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur und zur Einrichtung einer Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen gehören. Solche Maßnahmen könnten den Aufbau von Kapazitäten für die Reaktion auf Gesundheitskrisen, Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit Impfung und Immunisierung, verstärkte Überwachungsprogramme, Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und Plattformen für den Austausch über bewährte Verfahren umfassen. In diesem Zusammenhang sollte das Programm im Einklang mit dem Ansatz „Eine Gesundheit“ („One health“) und dem Ansatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“ unionsweit und sektorübergreifend die Krisenprävention, -vorsorge und -überwachung, und die Bewältigungs- und Reaktionskapazitäten der Akteure auf Unionsebene sowie auf der Ebene der Mitgliedstaaten fördern, einschließlich Notfallplanung und -übungen. Mit dem Programm sollte die Einrichtung eines integrierten übergreifenden Rahmens für die Risikokommunikation in allen Phasen einer Gesundheitskrise – d. h. Prävention, Vorsorge und Reaktion – erleichtert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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