ErwGr. 23

REG_2021_522 · zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014

Die Belastung durch chronische Krankheiten ist in der Union erheblich. Es ist allgemein anerkannt, dass diesbezüglich Prävention und Früherkennung wichtig sind. Mit dem Programm sollten Maßnahmen in diesen Bereichen sowie die Entwicklung gesonderter Leitlinien der Union für die Prävention und Behandlung von Krankheiten gefördert werden, sodass die Belastung der Mitgliedstaaten verringert wird, und zwar im Wege einer Zusammenarbeit, die darauf abzielt, chronische Krankheiten besser und effektiver zu bewältigen. Der demografische Wandel und insbesondere die alternde Gesellschaft sind Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme. Altersbedingte Krankheiten und Störungen wie etwa Demenz sowie altersbedingte Behinderungen erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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