ErwGr. 51

REG_2021_522 · zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014

Die politischen Ziele des Programms sollten auch durch Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien im Rahmen des durch das Programm „InvestEU“ vorgesehenen Fonds „InvestEU“ unterstützt werden können. Die finanzielle Unterstützung sollte genutzt werden, um Marktversagen und suboptimale Investitionsbedingungen auf verhältnismäßige Weise auszugleichen. Die aus dem Programm finanzierten Maßnahmen sollten private Finanzierungen nicht duplizieren oder verdrängen oder den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen. Im Allgemeinen sollten die geförderten Maßnahmen einen Unionsmehrwert aufweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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